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Leistungen
Die Beratung durch unsere Kanzlei ist eine gewinnbringende Investition!
Wir bieten Ihnen eine hochwertige und individuelle steuerliche Beratung. Unsere Mandanten sind kleine und mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen sowie Privatpersonen.
Ob es sich um Fragen der Vermögensübertragung oder Unternehmensnachfolge handelt, um die Erstellung aussagekräftiger betriebswirtschaftlicher Auswertungen, um eine Existenzgründungsberatung oder um Steuerminderung. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir professionell ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Ergebnis.
Generell umfasst die Steuerberatung die Bereiche Steuergestaltungsberatung, Steuerdeklarationsberatung und Wirtschaftsberatung. Wir bieten Ihnen eine hochwertige und individuelle Beratung in allen Steuerangelegenheiten, Steuerplanungen, Vertragsgestaltungen, gutachtliche Stellungnahmen und Treuhandtätigkeiten. Wir bieten einen "Allround-Service" in der Finanzbuchaltung sowie in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Wir kooperieren mit einem Rechtsanwalts- und Notarbüro, so dass wir Ihnen eine umfangreiche Beratung für Ihr Unternehmen anbieten können.
Kanzleischwerpunkte:
- Buchhaltungen, Jahresabschlüsse und betriebliche Steuererklärungen
- Einkommensteuererklärungen
- Existenzgründungsberatung
- Schenkung- und Erbschaftsteuerliche Beratung
- Testamentsvollstreckungen
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Aufgabenbereiche:
Private Steuerberatung |
| Private Steuerberatung | Private Steuerberatung beeinhaltet nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch die Schenkung- und Erbschaftsteuer. Durch eine umfassende Steuerplanung können auch Privatpersonen Geld sparen. |
| Einkommensteuererklärungen | Vor dem Erstellen der privaten Einkommensteuererklärungen erörtern wir in persönlichen Beratungsgesprächen, wo sich bei Ihnen Einsparmöglichkeiten ergeben können (z.B. Handwerkerrechnungen, Umzugskosten, Krankheitskosten, etc.). Die individuelle Steuerberatung ist für die Ausnutzung aller Steuervorteile unverzichtbar.
Zunächst müssen die steuerlich relevanten Einkünfte ermittelt werden. Dabei werden insgesamt sieben Einkunftsarten unterschieden:
Gewinneinkünfte:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Enkünfte aus selbständiger Arbeit
Überschusseinkünfte:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte (Renten, Veräußerung von Wertpapieren, etc.)
Es stehen dem Steuerpflichten zu jeder Einkunftsart verschiedene Freibeträge und Pauschalen zu, die geltend gemacht werden können.
Nutzen Sie unsere Erfahrung, erarbeiten Sie mit uns zusammen Ihr persönliches Steuersparmodell und nehmen Sie die Ihnen zustehenden Abzugsmöglichkeiten in Anspruch.
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.
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| Feststellungserklärungen | Feststellungserklärungen sind beispielsweise für Grundstücks- oder Erbengemeinschaften zu erstellen. |
| Rechtsbehelfsverfahren | Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Insgesamt sind in 2008 bei den Finanzämtern rund 5,3 Mio. Einsprüche eingegangen, teilte das Bundesfinanzministerium in Berlin mit. Dies sei ein Anstieg um 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gewesen. Nicht erfasst in der Statistik waren Einsprüche wegen der unklaren Rechtslage bei der Entfernungspauschale.
Ein großer Teil der Einsprüche hatte im vergangenen Jahr Erfolg, wie aus den Zahlen des Bundesfinanzministeriums hervorgeht. 42 Prozent der beanstandeten Steuerbescheide wurden den Angaben zufolge abgeändert. Gründe für eine solche sogenannte "Abhilfe" sind nicht nur Fehler des Finanzamtes, sondern auch Fehler der Steuerzahler bei ihren Angaben oder fehlende Belege. In rund einem Fünftel der Fälle behielt im vergangenen Jahr der Fiskus Recht. 21 Prozent der bearbeiteten Einsprüche wurden zurückgenommen, wie aus der Statistik hervorgeht. Strittig waren demnach rund 37 Prozent der Fälle. Knapp 6,7 Mio. Einsprüche aus dem vergangenen Jahr und den Jahren zuvor blieben 2008 demnach unerledigt
Uns liegt viel daran, die Steuerbescheide unserer Mandanten genau zu prüfen. Die Bescheide sollten uns umgehend nach Erhalt zur Überprüfung vorgelegt werden, damit wir eventuelle Rechtsbehelfe rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Fristen einlegen können.
Sofern aussergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren nicht zum gewünschten bzw. richtigen Ergebnis geführt haben, helfen wir Ihnen gerne und vertreten Sie vor Finanzgerichten.
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| Schenkung- und Erbschaftsteuer | Die Schenkung- und Erbschaftsteuer kann durch eine gründliche Planung vermindert oder sogar ganz vermieden werden.
Durch die gezielte Ausnutzung von Freibeträgen und Steuervergünstigungen (z.B. für Familienwohnheime oder Betriebsvermögen) sind in der Regel große Steuerersparnisse zu erzielen.
Natürlich berücksichtigen wir neben den steuerlichen Aspekten auch Ihre persönlichen Vorstellungen der Vermögensübergabe, die wir in unseren Beratungsgesprächen mit Ihnen zusammen erarbeiten.
Zuerst geht es darum, ein ganzheitliches Konzept zu entwickeln und zwar für das gesamte Vermögen (Privatbereich und Unternehmensvermögen):
Vermögenswerte können bereits zu Lebzeiten als Schenkung übertragen werden oder deren Bestimmung wird in einem Testament festgelegt. Bei der Erstellung des Testaments stehen viele Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Bestimmung des oder der Erben
- Vermächtnisse (z.B. Freunde sollen einen bestimmten Geldbetrag oder Gegenstand erhalten)
- Auflagen (z.B. erhält eine bestimmte Person eine Zuwendung unter der Auflage, sich um den Hund zu kümmern)
- Teilungsanordnungen (welcher Erbe soll was erhalten)
- Gegebenenfalls Bestimmung eines Testamentsvollstreckers
Dabei sind sowohl steuerliche Aspekte, etwaige Pflichtteilsansprüche als auch bestehende Verträge (Ehevertrag, Gesellschaftsverträge etc.) zu berücksichtigen.
Insbesondere bei größerem Vermögen oder bei komplexeren Familienverhältnissen sollten Sie sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen, sondern mit professioneller Unterstützung eine für Sie optimale Lösung finden!
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| Stellungnahmen und Gutachten | Gerne überprüfen wir für Sie auch steuerliche Einzelfragen, wie z. B. zu den Themen Liebhaberei, Unternehmensveräußerungen oder Umzug ins Ausland. Wir fertigen Ihnen dazu auch schriftliche Gutachten an.
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| Betriebliche Steuerberatung | Unternehmen unterliegen gleich mehreren Steuergesetzgebungen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Ergebnis. Nutzen Sie unsere Erfahrung, da eine unserer Hauptaufgaben die Betreuung von kleinen und mittelständischen Unternehmen ist. Wir erstellen für Sie die betrieblichen Steuererklärungen: |
| Körperschaftsteuererklärungen | Der Körperschaftsteuer unterliegen die folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit Sitz im Inland:
- Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, Kommanditgesellschaft auf Aktien)
- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
- Versicherungs- und Pensionfondsvereine auf Gegenseitigkeit
- sonstige juristische Personen des privaten Rechts
- Nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts
- Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Bei der Körperschaftsteuer gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die wir mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch erörtern, um die Steuerlast insgesamt möglichst gering zu halten. Auch ist die Gefahr der "verdeckten Gewinnausschüttung" zu beachten. Nutzen Sie unsere Erfahrung, und lassen Sie sich von uns die Körperschaftsteuererklärungen erstellen.
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| Gewerbesteuererklärungen | Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb mit Sitz im Inland. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem im Kalenderjahr erzielten Gewinn unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Kürzungen. Die Gewerbesteuer mindert bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften die private Einkommensteuer des Unternehmers.
Wir erstellen für Sie die Gewerbesteuererklärungen und prüfen die Steuerbescheide des Finanzamts.
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| Umsatzsteuererklärungen | Jeder Unternehmer, der nachhaltig eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt, ist generell verpflichtet, Umsatzsteuer für seine Warenlieferungen und Dienstleistungen zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Die Umsatzsteuer wird häufig auch als "Mehrwertsteuer" bezeichnet, da der Unternehmer die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer von der Abgabenlast abziehen darf, womit lediglich der Mehrwert der eigenen Leistungen besteuert wird.
Auf Basis der geführten Finanzbuchhaltung ermitteln wir die jeweiligen Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, die an das Finanzamt abgeführt werden müssen und erstellen nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs die entsprechenden Umsatzsteuererklärungen.
In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch, welche Leistungen steuerbar beziehungsweise steuerfrei sind.
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| Feststellungserklärungen | Feststellungserklärungen werden u.a. für gewerblich oder freiberuflich tätige Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) erstellt.
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| Betriebsprüfungen | Wir unterstützen Sie auch bei Betriebsprüfungen (Außenprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen).
Betriebsprüfungen werden vom Finanzamt insbesondere dann durchgeführt, wenn sich Ungereimtheiten aus den eingereichten
Jahresabschlüssen ergeben.
Die Entscheidung, wer geprüft werden soll, liegt allein im Ermessen der Finanzbeamten.
Ausschlaggebende Kriterien für die Betriebsprüfungsstellen der Finanzämter sind:
- Der Betrieb weist stark schwankende Gewinne aus.
- Es werden sehr geringe Entnahmen bzw. hohe Einlagen registriert.
- Positionen im Jahresabschluss sind erklärungsbedürftig.
- Es liegen Ungereimtheiten hinsichtlich der Umsatzsteuer vor.
- Es existieren Pacht-, Miet-, Darlehens- oder Arbeitsverträge mit Familienangehörigen.
Die jeweilige Vermeidung dieser Punkte und das Führen einer ordnungsgemäßen Buchhaltung sind Maßnahmen, um
die Wahrscheinlichkeit von Betriebsprüfungen durch das Finanzamt zu reduzieren.
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| Rechtsbehelfsverfahren | Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Insgesamt sind in 2008 bei den Finanzämtern rund 5,3 Mio. Einsprüche eingegangen, teilte das Bundesfinanzministerium in Berlin mit. Dies sei ein Anstieg um 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gewesen. Nicht erfasst in der Statistik waren Einsprüche wegen der unklaren Rechtslage bei der Entfernungspauschale.
Ein großer Teil der Einsprüche hatte im vergangenen Jahr Erfolg, wie aus den Zahlen des Bundesfinanzministeriums hervorgeht. 42 Prozent der beanstandeten Steuerbescheide wurden den Angaben zufolge abgeändert. Gründe für eine solche sogenannte "Abhilfe" sind nicht nur Fehler des Finanzamtes, sondern auch Fehler der Steuerzahler bei ihren Angaben oder fehlende Belege. In rund einem Fünftel der Fälle behielt im vergangenen Jahr der Fiskus Recht. 21 Prozent der bearbeiteten Einsprüche wurden zurückgenommen, wie aus der Statistik hervorgeht. Strittig waren demnach rund 37 Prozent der Fälle. Knapp 6,7 Mio. Einsprüche aus dem vergangenen Jahr und den Jahren zuvor blieben 2008 demnach unerledigt
Uns liegt viel daran, die Steuerbescheide unserer Mandanten genau zu prüfen. Die Bescheide sollten uns umgehend nach Erhalt zur Überprüfung vorgelegt werden, damit wir eventuelle Rechtsbehelfe rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Fristen einlegen können.
Sofern aussergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren nicht zum gewünschten bzw. richtigen Ergebnis geführt haben, helfen wir Ihnen gerne und vertreten Sie vor Finanzgerichten.
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| Unternehmensnachfolge | In den kommenden Jahren steht bei rund 350.000 kleinen und mittelständischen Unternehmen die Frage der Unternehmensnach- folge an.
In vielen Fällen stehen innerhalb der Familie keine Nachfolger zur Verfügung. Oftmals existierten auch keine Nachfolgeplanungen, so dass unter Umständen sogar die Stilllegung des Unternehmens droht.
Folgende Faktoren sind für den Erfolg von entscheidender Bedeutung:
- Rechtzeitige Erstellung von Plänen über die Nachfolgeregelung.
- Betrachtung der persönlichen Verhältnisse aller Beteiligten.
- Herbeiführung der Übergabefähigkeit der Unternehmung.
- Optimale Gestaltung, d.h. Ausnutzung aller steuerlichen und rechtlichen Vorteile.
Beim Ausgestalten der Unternehmensnachfolge spielen steuerliche und rechtliche Faktoren eine bedeutende Rolle.
Denn nur bei zielgerichteter Planung kann man erreichen, dass vermeidbare Steuern und Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten dem Unternehmen wertvolle Liquidität entziehen und dass Unternehmen dadurch in ihrem Fortbestand gefährdet werden. Wir kooperieren dabei mit verschiedenen Anwälten und Notaren.
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| Buchhaltungen und Jahresabschlüsse | Eine unserer Hauptaufgaben ist die Betreuung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Wir führen für unsere Mandanten ordnungsgemäße Finanzbuchhaltungen nach dem Handelsgesetz und erstellen die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich der Lohnsteuerbescheinigungen und Meldungen zur Sozialversicherung.
Die gesammelten Daten aus der Buchführung stehen uns jederzeit für die Anfertigung von Jahresabschlüssen zur Verfügung.
Gerne erstellen wir auch auf Basis der von Ihnen selbst gefertigten Buchhaltung einen Jahresabschluss.
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| Finanzbuchhaltung | Wir richten Ihre Buchführung in dem hochwertigen DATEV-Program "Kanzlei-REWE" ein, kontieren und verarbeiten komplett Ihre Buchführungsbelege und befreien Sie von diesen lästigen Routinearbeiten.
Wir erstellen für Sie betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie Summen- und Saldenlisten.
Wir melden Ihre Umsatzsteuerdaten auf elektronischem Wege per DEÜV an die Finanzbehörden.
Sie brauchen uns lediglich die Buchführungsbelege rechtzeitig bereitzustellen, damit wir fristgerecht die Daten für Sie aufbereiten können.
Ihre Buchführungsdaten haben wir im sofortigen Zugriff für die Erstellung von Jahresabschlüssen, Zwischenabschlüssen sowie Anlagen- und Bilanzberichten.
Wir führen für Sie auch in Ihrem Unternehmen verschiedene Buchhaltungssysteme (z.B. DATEV) ein und erklären Ihnen ausführlich einzelne Funktionen.
Heißt ein Steuerberater Steuerberater, weil er mich berät, wie ich mein Unternehmen am besten steuere?
Ja, denn wir können so viel mehr als nur Buchführungsaufgaben erledigen. Wir können jederzeit eine Analyse der Erfolgs-, Vermögens- und Finanzlage Ihres Unternehmens durchführen und Ihnen eine ausführliche betriebswirtschaftliche Beratung bieten. Dabei nutzen wir die Auswertungen der Buchhaltung und erstellen betriebswirtschaftliche Kennziffern, führen externe Betriebsvergleiche durch und erstellen Berechnungen zur Planung und Organisation Ihres Unternehmens.
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| Lohn- und Gehaltsbuchhaltung | Wir erledigen umfassend Ihre Lohnbuchführung und fertigen alle erforderlichen Bescheinigungen an. Dabei unterstützt uns das DATEV-Program LODAS. Wir beraten Sie bei der Beurteilung allgemeiner arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Fragen, die anlässlich der Lohnbearbeitung anfallen. Wir fertigen alle Meldungen für die Finanzämter und Sozialversicherungsträger an und übertragen diese für Sie elektronisch an die entsprechenden Einrichtungen.
Für Sie geschieht dies bequem und schnell, da Sie keine Meldungen mehr zu unterschreiben brauchen.
Unser Büro hat Fachkräfte, die sich speziell mit dem Thema Baulohn beschäftigen. Wir bilden uns extern und intern regelmäßig fort, um Ihnen eine umfangreiche Betreuung gewährleisten zu können.
Wir unterstützen Sie auch bei Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen.
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| Jahresabschlüsse | Ein Jahresabschluss fasst die über das Jahr regelmäßig geführte Finanzbuchhaltung und die Anlagenbuchhaltung zu einem Ergebnis zusammen. Er gibt Aufschluss über die Geschäftstätigkeiten und die wirtschaftliche Lage der Unternehmung. Es gibt zwei verschiedene Methoden, den Gewinn bzw. das Jahresergebnis von Unternehmungen festzustellen:
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| Bilanzen | Bei Gewerbetreibenden oder Vollkaufleuten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu erstellen, ist am Ende des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen in einer Bilanz anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung auszuweisen ist.
Steuerliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung sind in Überein- stimmung mit dem handelsrechtlichen Jahresabschluss auszuüben. Wir erstellen für Sie die Jahresabschlüsse und fertigen für Sie Jahresberichte und -analysen an.
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| Einnahme- Überschussrechnungen | Steuerpflichtige, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu erstellen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Das Anlagevermögen wird erfasst, und Abschreibungen sind zu berechnen. Die Gewinnermittlung ist die vereinfachte Form, das Jahresergebnis zu ermitteln, da weder Forderungen oder Verbindlichkeiten noch der Warenbestand berücksichtigt werden müssen.
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| Online-Buchführung | Auf Wunsch richten wir für Sie eine "Online-Buchführung " ein, damit Sie über das Internet direkt auf Ihre Daten zugreifen können. Dabei werden sämtliche Rechnungen digitalisiert und in einer Belegverwaltung abgelegt. Selbstverständlich erfolgt der Zugriff verschlüsselt und ist vor fremden Zugriff wirksam geschützt. Dieses neue System bringt viele Vorteile:
- Alle Rechnungen und Kontoauszüge bleiben in Ihrem Unternehmen (Versand an Steuerberater entfällt).
- Digitales Belegarchiv.
- Schneller Zugriff über das Internet auf alle Auswertungen.
- Stets aktuelle Listen über Forderungen und Verbindlichkeiten.
- Automatischer Zahlungsverkehr.
Diesen zusätzlichen Service können wir sehr kostengünstig anbieten!
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| Betriebswirtschaftliche Beratung | Heißt ein Steuerberater Steuerberater, weil er mich berät, wie ich mein Unternehmen am besten steuere?
Ja, denn wir können so viel mehr als Buchführungsaufgaben erledigen. Wir können jederzeit eine Analyse der Erfolgs-, Vermögens- und Finanzlage Ihres Unternehmens durchführen und Ihnen eine ausführliche betriebswirtschaftliche Beratung bieten. Dabei nutzen wir die Auswertungen der Buchhaltung und werten u.a. betriebswirtschaftliche Kennziffern aus, führen externe Betriebsvergleiche durch und erstellen Berechnungen zur Planung und Organisation Ihres Unternehmens.
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| Existenzgründungsberatung | Wir beraten Sie, wie Sie am sichersten den Schritt in die berufliche Unabhängigkeit wagen. Existenzgründer stehen vor vielen Fragen und Herausforderungen:
- Ist meine Geschäftsidee erfolgversprechend?
- Gibt es finanzielle Förderungen (z.B. von der Agentur für Arbeit oder zinsbegünstigte Kredite)
- Welche rechtlichen und steuerlichen Vorschriften sind zu beachten?
In enger Zusammenarbeit klären wir mit Ihnen sämtliche Fragen. In der Gründungsphase helfen wir Ihnen u. a. bei der Erstellung von Konzepten, und Finanzplänen sowie bei der Auswahl der geeigneten Rechtsform. Aber auch nach der Gründungsphase ist eine professionelle steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung für ein Unternehmen unabdingbar.
Sie kennen das Ziel, wir kennen den Weg.
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| Unternehmensbewertungen | Im Rahmen der steuerlichen Beratung bieten wir Ihnen Unternehmensbewertungen im Zusammenhang mit der
- schenkung- und erbschaftsteuerlichen Beratung,
- Unternehmensnachfolge,
- Unternehmensveräußerung und
- Insolvenz an.
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| Strategieberatung | Nur auf den ersten Blick geht es immer um Steuerminimierung. Entscheidend ist vielmehr der Ansatz der Maximierung des Einkommens und Vermögens nach Steuern. Uns interessiert im Besonderen die Vorausschau, planerische Beratung und Gestaltung der Bedürfnisse unserer Mandanten. Die finanzwirtschaftlichen Kriterien Rentabilität, Liquidität, Unabhängigkeit, Unternehmenssicherung stehen bei der betriebswirtschaftlichen Beratung im Mittelpunkt. Bei der Umsetzung optimaler Lösungen streben wir keine kurzfristigen Lösungsansätze sondern durchdachte zukunftsorientierte Strategien an.
Ihr Erfolg ist unser Ziel!
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| Planungs-, Finanzierungs- und Budgetfragen | Sie wollen Ihr Unternehmen erfolgsorientiert ausbauen oder benötigen Kapital für Investitionen?
Wir erarbeiten Ihnen eine Unternehmensanalyse, bereiten Wachstumsstrategien vor und schaffen somit die Voraussetzungen, damit Ihr "Rating" verbessert wird.
Wir erstellen aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen. Unsere Darstellungen zur wirtschaftlichen Lage der Unternehmung sind bei Banken aufgrund ihrer Übersichtlichkeit und informativen Grafiken sehr geschätzt.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei Bankgesprächen und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck.
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| Rating | Noch immer führen die Begriffe Rating und Basel II zu Verunsicherungen in vielen mittelständischen Unternehmen. Das Rating ist eine Bonitätseinschätzung der Banken. Damit wird die Kreditwürdigkeit der Unternehmen anhand verschiedener Kriterien klassifiziert.
Einige Faktoren zur Bonitätseinschätzung sind:
- Jahresabschlussanalyse
- Unternehmensführung und -planung
- Branche/Markt
- Controlling/Risikomanagemnet
- Qualitätsmanagement
- Unternehmensnachfolge
Wie helfen Ihnen, Ihr Rating und somit Ihre Kreditwürdigkeit zu verbessern.
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| Prognose- und Finanzierungsrechnungen | Wir erstellen zum Beispiel für Kreditverhandlungen Prognoserechnungen über die zukünftige Entwicklung des Unternehmens. In einem entsprechenden Bericht werden die abgegebenen Prognosen detailliert und vollständig nachvollziehbar beschrieben.
Unternehmen beraten wir bezüglich der Vorteilhaftigkeit von Investitionen in betriebswirtschaftlicher und auch in steuerlicher Hinsicht. Für wesentliche Investitionsentscheidungen erstellen wir einen schriftlichen Bericht über Ertragsprognosen und Finanzierungskonzepte und geben eine zusammenfassende Beurteilung des Vorhabens ab.
Auf Wunsch beraten wir unsere Mandanten bei der Finanzierung Ihres Unternehmens durch Ausarbeitung und Überprüfung von Finanzierungskonzepten unter der Berücksichtigung von öffentlichen Förderungsmitteln.
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| Gesellschaftsverträge | Wir beraten bei zivilrechtlichen Vertragsgestaltungen wie Kauf-, Miet-, Leasing-, Arbeits-, Kooperations-, Gesellschafts und sonstigen Verträgen in wirtschaftlicher und steuerrechtlicher Hinsicht. Auf Wunsch nehmen wir an Vertragsverhandlungen z.B. bei Unternehmenskäufen etc. als Berater teil und geben Vorschläge zur Ausgestaltung ab. Wir arbeiten hierbei i.d.R. eng mit Rechtsanwälten und Notaren zusammen.
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| Testamentsvollstreckungen | Durch die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers sichert der Erblasser die Umsetzung seines letzten Willens und vermeidet Streitigkeiten unter den Erben. Weiterhin überlässt er die Abwicklung des Erbfalls einem erfahrenen Fachmann.
Der Testamentsvollstrecker kann folgende Aufgaben übernehmen:
- Bestattung veranlassen, offene Rechnungen aus dem Nachlass begleichen etc.
- Sicherung und Inbesitznahme des Nachlasses, um zu verhindern, dass er in unrechtmäßige Hände gerät
- Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
- Umsetzung des Willens des Erblassers durch die Erfüllung aller Vermächtnisse, Auflagen, Teilungsanordnungen etc.
- Erstellung der Erbschaftsteuererklärungen
- Übergabe des Nachlasses an die Erben
Bei einer „Dauertestamentsvollstreckung“ verwaltet der Testamentsvollstrecker das Vermögen für die Erben auf längere Zeit. Das kann sinnvoll sein, wenn
- die Erben nicht mit der Verwaltung des Vermögens belastet werden sollen
- der Erblasser das Vermögen langfristig als Familienvermögen erhalten möchte und es vor Verschwendung durch die Erben abgesichert werden soll
- bei einem der Erben die Insolvenz droht oder bereits vorliegt
- die Erben zu jung erscheinen, das Vermögen zu selbst zu verwalten und für eine gewisse Zeit nur die Erträge erhalten sollen
Der Testamentsvollstrecker sollte neben fundierten Kenntnissen im Erbrecht auch eine Ausbildung im Steuerrecht mitbringen, damit von Ihrem Vermögen möglichst viel erhalten bleibt!
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- Einkommensteuererklärungen
- Feststellungserklärungen
- Rechtsbehelfe
- Schenkung- und Erbschaftsteuer
- Stellungnahmen und Gutachten zu steuerlichen Einzelfragen
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Betriebliche Steuerberatung |
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- Körperschaftsteuererklärungen
- Gewerbesteuererklärungen
- Umsatzsteuererklärungen
- Feststellungserklärungen
- Betriebsprüfungen
- Rechtsbehelfe
- Unternehmensnachfolge
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Buchhaltungen und Jahresabschlüsse |
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- Finanzbuchhaltung
- Online-Buchführung
Hinweis: Hier können Sie sich zwei Demo-Videos zur Online-Buchführung anschauen. (Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld bis die Videos vollständig geladen sind).
- Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
- Jahresabschlüsse
- Bilanzen
- Einahme- Überschussrechnungen
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Betriebswirtschaftliche Beratung |
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- Existenzgründungsberatung
- Unternehmensbewertungen
- Strategieberatung
- Unterstützung in Planungs-, Finanzierungs- und Budgetfragen
- Rating
- Prognose- und Finanzierungsrechnungen
- Vertragsgestaltungen
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Testamentsvollstreckungen |
Hilfe im Steuerdschungel!
Durch das Ausnutzen aller Steuervorteile ist die durch den Steuerberater erzielbare Steuerersparnis häufig höher als die Gebühr. Steuerberatungskosten sind generell wiederum von der Steuer absetzbar, da Sie von uns eine detaillierte Abrechnung erhalten.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Für weitere Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 040 / 86 60 13-0 an, und vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Kennlerngespräch. Wir besuchen Sie auch gerne in Ihrem Unternehmen oder kommen zu Ihnen nach Hause.
Bei einzelnen Fragen können Sie natürlich auch gerne unsere Online-Beratung nutzen.

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